
Das BFS zieht um! Ab dem 07. Juli 2011 sind wir unter unserer neuen Adresse in der Welkerhude 33 zu finden. Wir hoffen, dass auch unsere Rufnummern pünktlich ihren Weg ins neue Domizil finden, und wir wie gewohnt auch am neuen Standort unter 0201 / 2200330 für Sie erreichbar sind. Sollte sich der Umzug unserer Leitungen verzögern, bleiben wir natürlich per E-Mail erreichbar.
Das BFS wechselt seinen Zertifizierer.....mehr
Am 23. Juli 2010 fand im Merkens – Saal der IHK Köln die diesjährige Lossprechung der Meister für Schutz und Sicherheit statt.... mehr
Um unser Fachdozententeam zu erweitern sind wir immer auf der suche.... mehr

| Welkerhude 33 | Fon: 0201 / 2200 330 |
| 45356 Essen | Fax: 0201 / 2200 331 |
| info@bfs-essen.de |
Wer muss die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ablegen ?
Die Sachkundeprüfung muss jeder – Unternehmer wie Angestellter –, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben will, erfolgreich absolviert haben:
• Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffent-lichen Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
• Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
• Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher).
Wegen des direkten Bürgerkontakts dieser Tätigkeiten hält der Gesetzgeber eine qualifizierte Durchführung dieser Wachaufgaben für notwendig. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass die Wachpersonen die Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sind.
Bevor diese Tätigkeiten das erste Mal ausgeübt werden, muss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Der Unternehmer darf Personal, das nicht der Übergangsregelung unterliegt oder nicht aus den nachstehenden Gründen befreit ist, ohne Sachkundeprüfung nicht in den drei zuvor genannten Bereichen einsetzen. Gleiches gilt auch für den Unternehmer, wenn er selbst diese Tätigkeiten ausüben will.