
Das BFS zieht um! Ab dem 07. Juli 2011 sind wir unter unserer neuen Adresse in der Welkerhude 33 zu finden. Wir hoffen, dass auch unsere Rufnummern pünktlich ihren Weg ins neue Domizil finden, und wir wie gewohnt auch am neuen Standort unter 0201 / 2200330 für Sie erreichbar sind. Sollte sich der Umzug unserer Leitungen verzögern, bleiben wir natürlich per E-Mail erreichbar.
Das BFS wechselt seinen Zertifizierer.....mehr
Am 23. Juli 2010 fand im Merkens – Saal der IHK Köln die diesjährige Lossprechung der Meister für Schutz und Sicherheit statt.... mehr
Um unser Fachdozententeam zu erweitern sind wir immer auf der suche.... mehr

| Welkerhude 33 | Fon: 0201 / 2200 330 |
| 45356 Essen | Fax: 0201 / 2200 331 |
| info@bfs-essen.de |
Was ist der Zweck der Unterrichtung ?
Ebenso wie bei der Sachkundeprüfung ist es Zweck der Unterrichtung, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang vertraut zu machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Vermittelt werden sollen diejenigen Vorschriften, die in der täglichen Bewachungspraxis im Vorder-grund stehen, wobei zwischen Selbständigen und Bewachungspersonal unterschieden wird. Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass die zu unterrichtende Person über die erforderli-chen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss. Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
Wie sehen die Inhalte der Unterrichtung aus?
In der Unterrichtung werden dieselben Sachgebiete behandelt wie in der Sachkundeprüfung (s. „Was ist Gegenstand der Sachkundeprüfung?“).
Wer muss am Unterrichtungsverfahren teilnehmen?
Teilnehmen müssen
- Personen, die das Bewachungsgewerbe als Selbständige ausüben wollen
- bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter (Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH), soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind
- die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen (Betriebsleiter)
- sonstige Unselbständige, d. h. Mitarbeiter, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden sollen.